Der Deutsche Bundestag hat am 10. Juli 2026 das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Für die kieferorthopädische Versorgung konnten einige der ursprünglich vorgesehenen Einschränkungen abgemildert werden. Dennoch wird sich die Versorgung gesetzlich versicherter Patientinnen und Patienten in den kommenden Jahren erheblich verändern.
Der zunächst geplante enge Fachzahnarztvorbehalt wurde in dieser Form nicht umgesetzt. Für bereits erworbene Masterabschlüsse in Kieferorthopädie und für Zahnärztinnen und Zahnärzte, die bereits kieferorthopädisch tätig sind, sind Übergangs- und Bestandsschutzregelungen vorgesehen.
Welche Qualifikationen künftig als gleichwertig anerkannt werden und unter welchen Voraussetzungen praktische Erfahrungen für die Teilnahme an der kieferorthopädischen Versorgung ausreichen, soll nun durch die Selbstverwaltung geregelt werden. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband müssen hierzu innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes entsprechende Kriterien festlegen.
Gleichzeitig werden die kieferorthopädischen Leistungen innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung neu geordnet und zu Leistungskomplexen zusammengefasst. Hinzu kommen eine strengere Budgetierung und weitere finanzielle Begrenzungen. Damit ist absehbar, dass die Möglichkeiten, kieferorthopädische Behandlungen im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung durchzuführen, künftig enger werden können.
Die GZM beschäftigt sich daher intensiv mit der Frage, wie kieferorthopädische Diagnostik und Behandlung auch weiterhin qualifiziert durch entsprechend fortgebildete Zahnärztinnen und Zahnärzte angeboten werden können.
Dabei wird auch die Versorgung außerhalb des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung eine größere Rolle spielen. Kieferorthopädische Behandlungen können, soweit sie nicht oder nicht vollständig von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, auf privater Grundlage vereinbart und abgerechnet werden. Voraussetzung hierfür sind eine fachlich fundierte Qualifikation, eine sorgfältige Indikationsstellung, eine transparente Aufklärung der Patientinnen und Patienten sowie eine rechtssichere Vereinbarung und Abrechnung.
Die GZM ist deshalb derzeit dabei, eine zweitägige Fortbildung aufzubauen, die Zahnärztinnen und Zahnärzten die notwendigen fachlichen und organisatorischen Grundlagen für die kieferorthopädische Tätigkeit vermitteln soll.
Ein fester Bestandteil dieser Fortbildung wird auch die private Abrechnung kieferorthopädischer Leistungen sein. Dabei sollen unter anderem folgende Fragen behandelt werden:
– Welche Leistungen können privat angeboten werden?
– Wie werden Behandlungsumfang und Kosten transparent vereinbart?
– Welche Aufklärungs- und Dokumentationspflichten sind zu beachten?
– Wie lassen sich kieferorthopädische Behandlungskonzepte rechtssicher und nachvollziehbar abrechnen?
– Wie kann die Zusammenarbeit mit Fachzahnärztinnen und Fachzahnärzten für Kieferorthopädie sinnvoll gestaltet werden?
Die neue GZM-Fortbildung soll ab 2027 angeboten werden. Weitere Informationen zu Aufbau, Inhalten, Referentinnen und Referenten sowie zu den Veranstaltungsterminen werden wir unseren Mitgliedern rechtzeitig bekannt geben.
Unser Ziel ist es, Zahnärztinnen und Zahnärzte dabei zu unterstützen, auch unter veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen qualitätsgesicherte kieferorthopädische Behandlungen anbieten zu können und die Versorgung der Patientinnen und Patienten langfristig zu sichern.