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Aktuelles in der Ganzheitlichen Zahnmedizin

Hier finden Sie Neuigkeiten, Hinweise und Einblicke rund um die Themen der GZM, Statements, sowie Infos zu Fortbildungen, Projekte, fachliche Impulse und Entwicklungen aus der systemisch orientierten Zahnmedizin.

Wir möchten an dieser Stelle informieren, was uns bewegt, welche Themen wir aufgreifen und wo sich neue Perspektiven für Praxis, Wissenschaft und Austausch eröffnen.

Schauen Sie gerne immer wieder vorbei – diese Seite wächst mit den Aktivitäten der GZM.

Kieferorthopädische Versorgung im Wandel

Der Deutsche Bundestag hat am 10. Juli 2026 das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Für die kieferorthopädische Versorgung konnten einige der ursprünglich vorgesehenen Einschränkungen abgemildert werden. Dennoch wird sich die Versorgung gesetzlich versicherter Patientinnen und Patienten in den kommenden Jahren erheblich verändern.

Der zunächst geplante enge Fachzahnarztvorbehalt wurde in dieser Form nicht umgesetzt. Für bereits erworbene Masterabschlüsse in Kieferorthopädie und für Zahnärztinnen und Zahnärzte, die bereits kieferorthopädisch tätig sind, sind Übergangs- und Bestandsschutzregelungen vorgesehen.

Welche Qualifikationen künftig als gleichwertig anerkannt werden und unter welchen Voraussetzungen praktische Erfahrungen für die Teilnahme an der kieferorthopädischen Versorgung ausreichen, soll nun durch die Selbstverwaltung geregelt werden. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband müssen hierzu innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes entsprechende Kriterien festlegen.

Gleichzeitig werden die kieferorthopädischen Leistungen innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung neu geordnet und zu Leistungskomplexen zusammengefasst. Hinzu kommen eine strengere Budgetierung und weitere finanzielle Begrenzungen. Damit ist absehbar, dass die Möglichkeiten, kieferorthopädische Behandlungen im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung durchzuführen, künftig enger werden können.

Die GZM beschäftigt sich daher intensiv mit der Frage, wie kieferorthopädische Diagnostik und Behandlung auch weiterhin qualifiziert durch entsprechend fortgebildete Zahnärztinnen und Zahnärzte angeboten werden können.

Dabei wird auch die Versorgung außerhalb des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung eine größere Rolle spielen. Kieferorthopädische Behandlungen können, soweit sie nicht oder nicht vollständig von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, auf privater Grundlage vereinbart und abgerechnet werden. Voraussetzung hierfür sind eine fachlich fundierte Qualifikation, eine sorgfältige Indikationsstellung, eine transparente Aufklärung der Patientinnen und Patienten sowie eine rechtssichere Vereinbarung und Abrechnung.

Die GZM ist deshalb derzeit dabei, eine zweitägige Fortbildung aufzubauen, die Zahnärztinnen und Zahnärzten die notwendigen fachlichen und organisatorischen Grundlagen für die kieferorthopädische Tätigkeit vermitteln soll.

Ein fester Bestandteil dieser Fortbildung wird auch die private Abrechnung kieferorthopädischer Leistungen sein. Dabei sollen unter anderem folgende Fragen behandelt werden:

– Welche Leistungen können privat angeboten werden?
– Wie werden Behandlungsumfang und Kosten transparent vereinbart?
– Welche Aufklärungs- und Dokumentationspflichten sind zu beachten?
– Wie lassen sich kieferorthopädische Behandlungskonzepte rechtssicher und nachvollziehbar abrechnen?
– Wie kann die Zusammenarbeit mit Fachzahnärztinnen und Fachzahnärzten für Kieferorthopädie sinnvoll gestaltet werden?

Die neue GZM-Fortbildung soll ab 2027 angeboten werden. Weitere Informationen zu Aufbau, Inhalten, Referentinnen und Referenten sowie zu den Veranstaltungsterminen werden wir unseren Mitgliedern rechtzeitig bekannt geben.

Unser Ziel ist es, Zahnärztinnen und Zahnärzte dabei zu unterstützen, auch unter veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen qualitätsgesicherte kieferorthopädische Behandlungen anbieten zu können und die Versorgung der Patientinnen und Patienten langfristig zu sichern.

 

GKV-Reform: Fachzahnarztvorbehalt in der Kieferorthopädie deutlich abgeschwächt

Der Deutsche Bundestag hat am 10. Juli 2026 das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Auch der Bundesrat ließ das Gesetz passieren. Für die Zahnmedizin bringt die Reform weitreichende finanzielle Einschnitte, in der Kieferorthopädie konnten ursprünglich geplante Verschärfungen jedoch deutlich abgemildert werden.

Der zunächst vorgesehene enge Fachzahnarztvorbehalt für kieferorthopädische Behandlungen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung wurde in dieser Form nicht umgesetzt. Für bereits erworbene Masterabschlüsse in Kieferorthopädie soll ein Bestandsschutz möglich sein. Zudem erhalten bereits kieferorthopädisch tätige Zahnärztinnen und Zahnärzte eine Übergangsfrist von vier Jahren.

Welche Qualifikationen künftig als gleichwertig zur Fachzahnarztanerkennung gelten und welche praktische Erfahrung für die Teilnahme an der kieferorthopädischen Versorgung ausreicht, sollen die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes im Bundesmantelvertrag festlegen. Die Bundeszahnärztekammer erhält dabei ein Stellungnahmerecht.

Gleichzeitig sieht das Gesetz deutliche Einschnitte vor. Für die Jahre 2027 bis 2029 wird die Vergütungsentwicklung streng begrenzt. Auch die Boni beim Zahnersatz werden reduziert. Darüber hinaus sollen die bisherigen kieferorthopädischen Bema-Leistungen bis zum 30. Oktober 2028 in vier Leistungskomplexe zusammengeführt werden. Vorgesehen sind Komplexe für Frühbehandlungen, Behandlungen Minderjähriger, Erwachsenenbehandlungen sowie für die Feststellung des kieferorthopädischen Behandlungsbedarfs.

Zahnärztliche Verbände bewerten das Ergebnis daher unterschiedlich. Positiv hervorgehoben wird, dass ein umfassender Fachzahnarztvorbehalt und damit erhebliche Auswirkungen auf die Versorgung verhindert werden konnten. Kritisch gesehen werden jedoch die neue Budgetierung, die geplanten Leistungskomplexe und der wachsende wirtschaftliche Druck auf Praxen und zahntechnische Labore.

Insbesondere die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung warnt davor, dass medizinisch notwendige Leistungsentwicklungen, präventionsorientierte Versorgungskonzepte und Angebote für vulnerable Patientengruppen künftig nicht mehr ausreichend abgebildet werden könnten. Auch für die flächendeckende Versorgung und die Niederlassungsbereitschaft in ländlichen Regionen werden negative Folgen befürchtet.

Für die kieferorthopädische Versorgung beginnt nun eine entscheidende Phase: Die konkrete Ausgestaltung der Qualifikationsanforderungen und der neuen Vergütungsstrukturen liegt weitgehend bei der Selbstverwaltung. Von den anstehenden Verhandlungen wird abhängen, wie praxistauglich, qualitätsorientiert und versorgungsnah die neuen Regelungen tatsächlich umgesetzt werden.

Wer definiert eigentlich Kompetenz?

Kompetenz im Gesundheitswesen lässt sich nicht allein durch Berufsbezeichnungen, formale Titel oder gesetzliche Regelungen beschreiben. Sie entsteht vielmehr im Zusammenspiel von fundierter Ausbildung, klinischer Erfahrung, kontinuierlicher Fortbildung, wissenschaftlicher Neugier und der verantwortungsvollen Anwendung von Wissen.

Aktuelle berufspolitische Diskussionen über die zukünftige Ausgestaltung der kieferorthopädischen Versorgung machen deutlich, wie grundlegend diese Frage ist. Wer entscheidet darüber, welche Qualifikation zur Behandlung bestimmter Patientinnen und Patienten befähigt? Welchen Stellenwert haben praktische Erfahrung, strukturierte Zusatzqualifikationen und langjährige Tätigkeit neben einer formalen Fachgebietsbezeichnung?

Diese Fragen betreffen nicht nur die Kieferorthopädie. In einer zunehmend spezialisierten Medizin liegen viele diagnostische und therapeutische Herausforderungen gerade an den Schnittstellen verschiedener Fachrichtungen. Chronische Erkrankungen, funktionelle Beschwerden, Schmerzen und Entzündungsprozesse lassen sich häufig nicht vollständig innerhalb einer einzelnen Disziplin erfassen.

Hier setzt die systemisch-orale Medizin an. Sie betrachtet die Mundgesundheit nicht isoliert, sondern als Teil eines komplexen biologischen Gesamtsystems. Sie verbindet Erkenntnisse aus Zahnmedizin, Humanmedizin, Naturwissenschaften und Erfahrungsheilkunde und schafft damit neue Perspektiven auf Diagnostik, Prävention und Therapie.

Wissenschaftlicher Fortschritt entsteht dabei nicht ausschließlich aus bereits abgeschlossenen Erkenntnissen. Häufig beginnt er mit klinischen Beobachtungen, mit neuen Fragestellungen und mit der Bereitschaft, etablierte Denkmodelle kritisch zu hinterfragen. Entscheidend ist der offene Dialog zwischen wissenschaftlicher Evidenz, praktischer Erfahrung und interdisziplinärem Austausch.

In der aktuellen Ausgabe der „Systemisch Oralen Medizin“ greifen unsere Autorinnen und Autoren diese Verbindung auf. Die Beiträge beleuchten wissenschaftlich fundierte Themen ebenso wie Fragestellungen, die in der klinischen Praxis und Erfahrungsheilkunde seit vielen Jahren eine wichtige Rolle spielen. Sie vermitteln fachliches Wissen, eröffnen neue Blickwinkel und laden dazu ein, Zusammenhänge über Fachgrenzen hinweg zu betrachten.

Das vollständige Editorial sowie weiterführende Fachbeiträge lesen Sie in der aktuellen Ausgabe der „Systemisch Oralen Medizin“.

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