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Unsere nächste(n) Veranstaltung:

GZM-Zahnärztetag auf der Medizinischen Woche in Baden Baden
30. Oktober 2010

Das Zeichen für Qualität und Sicherheit

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Tel.: 0621 4824300
Fax: 0621 473949
E-Mail:

gzm@gzm.org
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Gesellschaft für Zentralsterilisation von Medizinprodukten mbH

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Die Ausbildung

Die Qualifizierungskriterien, die wir zur Zertifizierung zum „Qualifizierten Mitglied“ der GZM voraussetzen, gliedern sich in folgende Teile:

Teil 1: Grundkurse

Die Grundkurse sind:

  • Grundkurs 1: UmweltzahnMedizin
  • Grundkurs 2: Sanierung odontogener Störfelder
  • Grundkurs 3: Interdisziplinäres Management von chronisch-schmerzhaften Craniomandibulären Dysfunktionen (CMD)
  • Grundkurs 4: Psychosomatik und Psychologische Beratung in der ZahnMedizin
  • Grundkurs 5: Systemische Parodontalbehandlung
  • Grundkurs 6: Spezielle Schmerztherapie in der ZahnMedizin
  • Grundkurs 7a: Lebensführung - Prävention
  • Grundkurs 7b: Lebensführung – Gesundheitsbildung

In den Grundkursen werden diejenigen Kompetenzen vermittelt, die die ganzheitlich tätigen KollegInnen für die Beherrschung der Patientenanliegen und Behandlungssituationen der täglichen Praxis brauchen.

Teil 2: Regulationsdiagnostik

Das „Qualifizierte Mitglied“ muss in der Regulationspathologie ausgebildet sein und mindestens ein Verfahren der Regulationsdiagnostik in der täglichen Praxis anwenden. Die KollegInnen sind frei in ihrer Entscheidung, welches Verfahren sie erlernen und anwenden wollen.
Teil 3: Störfelddiagnostik
Das „Qualifizierte Mitglied“ muss mindestens ein Verfahren der Störfelddiagnostik beherrschen und in der täglichen Praxis anwenden. Die KollegInnen sind  frei in ihrer  Entscheidung, welches Verfahren sie erlernen und anwenden wollen.                                                
Teil 4: Komplementäre Medizinsysteme

Das „Qualifizierte Mitglied“ muss mindestens zwei komplementäre Medizinsysteme beherrschen und in der täglichen Praxis anwenden. Die KollegInnen sind frei in ihrer Entscheidung, welche Verfahren sie erlernen und anwenden wollen.

Teil 5: Kongress

Zur Zertifizierung als „Qualifiziertes Mitglied“ muss mindestens eine Teilnahme an einem Kongress der Ganzheitlichen Zahnmedizin oder vergleichbarer medizinischer Kongresse nachgewiesen werden.

Teil 6: Fallberichte

Zur Zertifizierung als „Qualifiziertes Mitglied“ müssen mindestens zwei Patientenfälle der ganzheitlichen Tätigkeit ausführlich dokumentiert und vorgelegt werden.

Die ausführilichen Leitlienien mit den Adressen der Ausbilder erhalten Sie bei:

GZM
Kloppenheimer Str. 10
68239 Mannheim
Tel.: 0621 48 24 300, Fax: 0621 47 39 49
E-Mail: info@gzm-org.de